Spielhallenerlaubnis für Internetcafes
Internetcafes, die ihren Kunden vor allem PC-Spielmöglichkeiten bieten, dürfen keine Kinder und Jugendlichen mehr einlassen und müssen wie gewerbliche Spielhallen eine Betriebsgenehmigung beantragen.
Eine Betriebserlaubnis sei bereits dann nötig, wenn in einem Cafe die Computer untereinander vernetzt sind, um gemeinsame Spiele zu ermöglichen. (Az.: 6 C 11.04)
[via: reuters.de]
ähhh, Vernetzung bedeutet also automatisch "gewerbliche Spielhalle"?
Damit müssten also Firmen zukünftig nicht nur GEZ-Gebühr für die PCs bezahlen, sondern auch noch eine Spielhallen-Lizenz vorweisen?
Die Welt ist doch ein Irrenhaus...
10.03.2005 · nachmittags · Webzeug
1 Kommentar
Kelly schrieb am 11.03.2005 um 17:18 Uhr:
ein Freund von mir, der in einem Cyber-Café jobbt, hat mir erklärt, dass sein Chef den Laden jetzt dichtmachen muss, weil er nichts mehr verdient.

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