... noch 'ne Bahn-G'schicht!
Welchen Sinn macht es denn, wenn man zwar mit einer Kreditkarte bezahlen darf, es aber den Empfänger interessiert, wer der bezahlende Mensch ist (sprich, ob identisch mit dem Leistungs-Empfänger), und bei nicht übereinstimmender Identität die Leistung verweigert?
Kann doch dem Dienstleister völlig wurscht sein, wer hier wem was bezahlt bzw. schenkt, oder nicht?
10.10.2003 · vormittags · Kopfschüttel
6 Kommentare
groyne schrieb am 10.10.2003 um 11:52 Uhr:
Dem Dienstleister (hier Bahn) ist es dann (scheiß-)egal, wenn der Rezipient der Fahrkarte, diese im Automaten liegen läßt, weil der VISA-Beleg zuerst herauskommt. In diesem besonderen Fall spielt es keine Rolle, ob der bezahlende Mensch identifizierbar ist. Schwarz gefahren ist schwarz gefahren. Und überhaupt. Warum kommen die Fahrkarten nicht zuerst heraus?
Pepino schrieb am 10.10.2003 um 13:50 Uhr:
yo, da muttu besser aufpassen... aber weshalb eine Fahrkarte ungültig sein soll, weil nicht der Fahrgast selbst sondern ein großzügiger Gönner diese per Creditcard bezahlt hat, leuchtet mir in drölfzighundert Jahren nicht ein?
schlind schrieb am 10.10.2003 um 15:54 Uhr:
...da geht es sicher nur ums Prinzip, wer keine eigene Kohle hat, braucht auch nicht mit der Bahn fahren... wo kämen wir denn hin wenn alle dahin kämen wo sie wollten aber ohne eigene ConsumerCard? Wer wüsste dann noch wo wir sind?

Aber ich denke auch dass die Regel der Bahn ein Druckfehler in irgendner Dienstanweisung sein muss... das Zensusreiserecht hätte sich doch arg schnell wieder eingeschlichen...


T-plinius schrieb am 12.10.2003 um 21:37 Uhr:
Handelsrechtlich gesehen ists Wurst, wer zahlt. Es muss gezahlt werden.

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