Landrat darf vor Sexualstraftäter warnen
Ein Landrat (Kreis Heinsberg bei Aachen) überschreitet meiner Meinung nach seine Kompetenzen und "warnt" seine Bevölkerung vor einem entlassenen Sexualstraftäter, der sich nun kurzfristig in Randerath niedergelassen hat.
Man muss sich in das mal auf der Zunge zergehen lassen: in Deutschland darf ein gewählter Volksvertreter seine Position mißbrauchen, um vertrauliche Daten zu veröffentlichen.
Und sowas geht in Deutschland straffrei? Ich glaube, ich verstehe das nicht...
08.03.2009 · später am Abend · Kopfschüttel
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