Gästebuch-Haftung
Homepage-Betreiber haften für Gästebuch-Inhalte
Sollen wir jetzt schnellstens alle Kommentar-Funktionen ausschalten?
Oder anders herum: was ist denn eigentlich noch ohne große Gefahr erlaubt?
20.06.2002 · zur Abendzeit · Kopfschüttel
9 Kommentare
rw schrieb am 20.06.2002 um 22:09 Uhr:
Das is lächerlich - und mich persönlich können die mal. Klar, beleidigende Sachen etc. werden gelöscht - aber einfach weil's zum guten Ton gehört, nicht weil mir das ein alter Sack in Robe vorschreibt...
Sollte ich jemanden beleidigt haben: War Absicht :-p

daniel schrieb am 20.06.2002 um 22:18 Uhr:
wer haftet denn für die dummheit und dreistigkeit der copy&paste besucher... oder für die sinnlosigkeit der "alles schön hier" sprüche... kann ich jetzt dagegen rechtlich vorgehen?
Pepino schrieb am 20.06.2002 um 22:20 Uhr:
Laut Artikel bist Du der Universal-Hafter...


daniel schrieb am 20.06.2002 um 22:26 Uhr:
na vielen dank... das kann ja teuer werden wenn ich mir so den standarteintrag in gästebüchern vorstelle... ;o)

Dave-Kay schrieb am 20.06.2002 um 23:40 Uhr:
???? ist doch normal, dass ich für solche inhalte hafte... wenn jemand rechte Parolen ins GB niederschreibt, löscht du die doch 1. weil sie dich stören und 2. innerhalb DEINES Interangebotes ein verstoß gegen geltendes Recht vorliegt.
In einem Fall, wo jemand namentlich genannt und dann irgendeiner Straftat bezichtigt wird, würde ich den Eintrag auch löschen, sobald ich ihn lese...normal...oder???? Der letzte Fall, bei dem eine Stadt angeklagt war das eigene Forum nicht von rechtsradikalen Einträgen gesäubert zu haben liegt noch gar nicht so lange zurück. Da waren, so glaube cih, alle der Meinung das wäre ja ungeheuerlich... Wo bitte ist der Unterschied,wenn ich statt eine Gruppe von Menschen anzugreifen, einen einzelnen angreife?

Jeeenniii schrieb am 20.06.2002 um 23:40 Uhr:
Daher hab ich alles runtergenommen, damit ich nicht ständig schauen muss, ob alles ok ist ... dann würde meine Pause auch keine Pause sein. Aber bekloppt finde ich das ganze schon ...
Stellt Euch vor, man hat einen Unfall ... liegt 3 Wochen im KKH ... derzeit passiert xyz ... und schwups, man kommt auf Krücken nach Hause und findet ein nettes RA-Schreiben im Briefkasten, tolle Logik


joerg schrieb am 21.06.2002 um 10:48 Uhr:
Das ist mal ein Fall von "Haftung für fremdes Unrecht" den ich durchaus einsehe. Verlangt wird ja nur, dass du einmal die Woche "säuberst". Wenn du allerdings länger in den Urlaub fährst ist es vielleicht wirklich das beste du gibts jemand einen Admin-Zugang oder du klemmst die Feedback-Möglichkeiten ab.

amarinya schrieb am 21.06.2002 um 11:14 Uhr:
In die Logik von Gerichten habe ich auch nur sehr begrenztes Vertrauen ... trotzdem könnte ich mir vorstellen, dass im Fall von Urlaub davon ausgegangen wird, dass es dem HP-Betreiber ja gar nicht möglich war, sein Gästebuch zu checken.

joerg schrieb am 21.06.2002 um 13:20 Uhr:
Ja klar, besonders würde dies sicher auch bei dem Unfall-Krankhaus-Beispiel gelten, denn natürlich kann nichts verlangt werden, wozu man nachweislich gar nicht in der Lage war.
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